| Auszug aus der Satzung der "Kreisarbeitsgemeinschaft der freien   Wohlfahrtsverbände Kiel" Der Verein   führt den Namen „Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel“.   Der Verein hat seinen Sitz in Kiel.Zweck des Vereins ist die Förderung der   Arbeit der anerkannten freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Kiel, insbesondere   durch:
 
        Die   Beratung, Abstimmung und Beschlussfassung über gemeinsame Aufgaben der   Verbände   
        Vertretung   gemeinsamer Anliegen bei Behörden und anderen Organisationen   
        Mitwirkung   in regional zuständigen Gremien (z. B.: Jugendhilfeausschuss,   Arbeitsgemeinschaften nach dem KJHG, Sozialausschuss, Behindertenbeirat u. a.   m.)   
        Zusammenwirken zum Erreichen angemessener Pflegesätze und   Leistungsentgelte, soweit sie regional vereinbart werden   
        Zusammenarbeit mit anderen Kreisarbeitsgemeinschaften der freien   Wohlfahrtspflege und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände   in den regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen   
        Abstimmung   der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.  Die   Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel (KAG) mit dem Sitz   in Kiel ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie   eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar   gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts   „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Die   Mitglieder des Vereins sind folgende anerkannte freie   Wohlfahrtsverbände: 1.   Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel2. Caritasverband, Ortsverband   Kiel
 3. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Kreisvertretung Kiel
 4.   Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel
 5. Diakonisches Werk im Kirchenkreis   Kiel
 6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
 Die   Mitglieder entsenden ihren Vorsitzenden oder deren beauftragte/n   Vertreter/in. |